Aktueller Hinweis zum Digitalbonus Bayern: Die Fortführung des Digitalbonus bedarf der gesetzlichen Grundlage des Haushaltsgesetzes. Derzeit laufen die Abstimmungen zur Vorlage des Gesetzentwurfs für den Doppelhaushalt 2019/20. Bis zu einer möglichen positiven Entscheidung zur Fortführung des Förderprogramms durch den Bayerischen Landtag kann kein neuer Digitalbonus beantragt werden. Die entsprechende Sitzung des Bayerischen Landtags findet voraussichtlich am 17. Mai 2019 statt. Die bereits gestellten Anträge werden normal bearbeitet. Eine Vormerkung ist nicht möglich.
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