Am 11. April 1991 wurde die Gründung der Firma BSI-Branchen-Software GmbH durch die Eintragung beim Handelsregister Ingolstadt vollzogen.
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Am 11. April 1991 wurde die Gründung der Firma BSI-Branchen-Software GmbH durch die Eintragung beim Handelsregister Ingolstadt vollzogen.
Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen mit Quellenangaben für unsere Kunden recherchiert. Trotzdem können wir für die Korrektheit der Inhalte keine Gewähr geben und verweisen für verbindliche Auskünfte auf Ihren Steuerberater und die für Sie zuständige Finanzbehörde.
Auszug aus § 146a:
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck mitzuteilen:
Die Mitteilung nach Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.
Nach unseren Informationen gibt es bis dato keinen amtlichen Vordruck für diese Mitteilung. Ebenso ist seitens des Bundesfinanzministeriums angedacht, das Meldeverfahren elektronisch durchzuführen, was jedoch ebenso bis dato nicht verfügbar ist. Auch gibt es derzeit keine verbindlichen Aussagen zu Terminen, bis wann die Meldeverfahren (digital oder analog) etabliert sein werden.
Unabhängig davon empfehlen wir unseren Kunden, der Meldepflicht nachzukommen und mit der zuständigen Finanzbehörde das Verfahren abzustimmen.
Sollten Sie bis zum 1. April 2021 nicht gewährleisten können, dass sämtliche Kassensysteme nach § 146a AO mit der technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet und einsatzbereit ist, so kann eine Fristverlängerung bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Gegebenenfalls fallen auch mobile Geräte (MDE) unter die Vorgaben von § 146a! Bitte klären Sie dies im Zweifel mit dem jeweiligen Anbieter der mobilen Lösung, sofern Sie keine BSI-OEM-Lösung für die mobile Datenerfassung einsetzen.
Wir empfehlen im Zweifel die Fristverlängerung zu beantragen und damit die Zeit für evtl. notwendige interne Schulungen und Tests zu ermöglichen.
Update V7.J3 --> V7.J4 (ab 02.02.2021)
EDIFACT - ausgehende INVOIC (Rechnungen)
EDIFACT - eingehende ORDERS (Bestellungen)
BSI-CASH
Update V7.J2 --> V7.J3 (15.01.2021 - 01.02.2021)
P159 EDI-Partnerstamm
(15.01.2021)
Die Finanzverwaltung hat ab dem Jahr 2021 die Steuerformulare für die Umsatzsteuervoranmeldung komplett umgestellt.
Alle Kunden, welche in der FIBU das Programm P360 nutzen, können sich hier die Excel-Vorlage herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass die Werte der St.Schlüssel ab 2021 an anderer Stelle im Vordruck stehen! Die Zeilenzuordnung in Prog. 360 muss dementsprechend angepasst werden.
Update V7.J1 --> V7.J2 (30.11.2020 - 14.01.2021)
Mit diesem Update ändert sich die datenbankinterne Tabellenbeschreibung. In den statistischen Bewegunsgsdaten werden jetzt intern auch NULL-Werte zugelassen. Für Sie als Anwender ist diese Änderung ohne Bedeutung.
P135 SET-/ Display-Artikel i.V.m. EDIFACT
Über das Erweiterungsmodul P135 SET-ARTIKEL können auch DISPLAYS angelgegt werden (Umschalten von SET auf DISPLAY mit der Taste [F2]).
Bisher durften bei Displays jedoch keine Paletten oder sonstige Transporthilfsmittel hinterlegt werden, die nicht unmittelbar Bestandteil des Displays waren, da sie bei der Übertragung über EDIFACT (P413) als Unterposition zum Display übertagen und fakturiert wurden. Einige Belegempfänger akzeptieren das so aber nicht.
Dies Einschränkung fällt ab sofort weg. Artikel, die nicht unmittelbar Bestandsteil des Displays sind, aber bei der Auftragserfassung autimatisch dazu erfasst werden sollen, können in P135 ab sofort im Feld 'Sort' mit einem Wert > 900 angelegt werden. Bei der Üergabe EDIFACT, werden diese Artikel dann als "normale" Hauptpositionen betrachtet, und nicht mehr als zum Display dazugehörige Unterpostition (16.12.2020).
Ab sofort stehen die aktuellen Jahresabschlussdokumentationen zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Update V7.J0 --> V7.J1 (17.08.2020 - 29.11.2020)
P200 Auftragserfassung
P234 Packzetteldruck
P910 / P920 / P930 - Druckprogramme
P110 Firmenstamm
P159 EDI-Partnerstamm / P413 Übergabe EDIFACT
BSI-CASH
Die Frist der "Nichtbeanstandung" von Kassensystemen ohne Verschlüsselungsmodul (TSE) wurde durch die meisten Bundesländer auf den 31.03.2021 verlängert.
Die Finanzverwaltungen der Länder (Sachsen, Bayern, BW, Hessen, NRW, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) werden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) wurde.