Die kaufmännische Komplettlösung für die Getränkeindustrie

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Mehr als 200 Installationen Über 30 Jahre Erfahrung am Markt

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Familienunternehmen in zweiter Generation

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  • Kassenverordnung 2020

    Wichtige Sonderinformation

    Die Finanzverwaltungen der Länder (Sachsen, Bayern, BW, Hessen, NRW, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) werden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) wurde.

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  • Mehrwertsteuersenkung - Anleitung für unsere Programme

    Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 die Senkung der Mehrwertsteuersätze von derzeit 19% (ermäßigt 7%) auf 16% (ermäßigt 5%) beschlossen. Diese Regelung gilt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat am 29.06.2020, vom 01.07.2020 - 31.12.2020.

    Im Kundenbereich -> Tipps und Tricks -> Allgemein finden Sie jetzt Anleitungen, wie dies in unseren Programmen BSI-BRAU/GEHA ohne FIBU, BSI-BRAU/GEHA mit BSI-FIBU und BSI-BRAU/GEHA mit angeschlossener Fremd-FIBU umgesetzt wird. Bitte halten Sie sich genau an diese Anleitung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Anleitung dient lediglich dazu, die Mehrwertsteuersenkung in unsere Programme/unser Programm zu integrieren. Steuerrechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem steuerlichen Berater. Stand 15.06.2020 gibt es von den Finanzbehörden noch keine Ausführungsverordnungen. Bitte informieren Sie sich eigenständig auf der Webseite der Finanzbehörde Ihres Bundeslandes. 

     

     

  • Aktuelle Informationen zur Mehrwertsteuersenkung

    Die durch die Bundesregierung sehr kurzfristig beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer während des laufenden Steuerjahres zum 01.07.2020 stellt die Geschäftswelt vor ziemliche Herausforderungen.

    Es ist geplant, dass der Bundesrat in einer Sondersitzung am 26.06.2020 dem Gesetzentwurf zustimmt und es dann am 01.07.2020 in Kraft treten kann. 

    Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen noch keine Detailinformationen etwa zur Handhabung und Umsetzung von MwSt-Konten und Rechnungsschreibung geben können. Wir nehmen aber all ihre Fragen und Sorgen auf und werden Sie in jedem Fall gut unterstützen.

    Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, für Sie eine Anleitung zu erstellen, um die befristete Senkung der Mehrwertsteuer in unseren Programmen BSI-BRAU/GEHA und FIBU einzustellen. Sobald die Anleitungen zur Verfügung stehen, informieren wir Sie hier an dieser Stelle. Außerdem erhalten Sie die Anleitungen per Email von uns. Zusätzlich stellen wir diese dann auch im Kundenportal zum Download bereit.
     
    Wichtig: Bitte nehmen Sie bis dahin ohne Rücksprache mit uns keine Änderungen an Programm-Einstellungen vor. 

  • Digitalbonus Bayern: Anträge können ab 04.05.2020 10 Uhr gestellt werden

    Wichtige Information für alle unsere Kunden aus dem Bundesland Bayern:

    Anträge für den Digitalbonus können wieder ab dem 1. Juli 10 Uhr gestellt werden. Selbstverständlich können Sie sich auch Erweiterungen innerhalb der BSI-Software über diese Option durch die öffentliche Hand finanzieren lassen wie z. B.:

    • Elektronischer Versand Rechnungen per EDI und/oder PDF
    • Einführung / Anbindung DMS (Dokumentenmanagement-System)
    • Einführung / Upgrade Kassensystem (BSI-CASH)
    • Einführung CRM-System (BSI-Mobile / ProfitSystem OEM)
    • Digitale Logistik und Lagerhaltung per MDE / Smartphone

    Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm finden Sie auch unter https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/

  • [UPDATE] Sondermeldung Corona / COVID-19

    Die BSI Branchen-Software GmbH nimmt die Fürsorgepflicht sowohl gegenüber den Angestellten, als auch auch gegenüber unseren geschätzten Kunden und Partnern sehr ernst.

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  • Neu: BSI B2B Online Portal

    Wir freuen uns außerordentlich, mit der Firma Getränke Göbel aus Neu-Ulm einen ersten Pilotkunden für das jüngste Produkt aus dem Hause BSI gewonnen zu haben.

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  • Neu: SSL / TLS - Zertifikat als Service

    Bereits im vergangenen Jahr haben wir auf die wachsende Notwendigkeit zur Absicherung der Kommunikation über das Internet mittels Verschlüsselung hingewiesen. Die überwiegende Zahl der Hersteller von Internetbrowsern setzen mittlerweile den Einsatz von sicherer Kommunikation voraus und konfrontieren den Anwender mit entsprechenden Warnhinweisen, falls keine Verschlüsselung eingesetzt wird.

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  • Neu: BSI-FIBU ‘light’

    Unsere Anwender sehen sich zusehends mit der Situation konfrontiert, dass eine Buchhaltung im eigenen Haus nicht (mehr) dargestellt werden kann. Die Gründe hierfür sind oftmals vielschichtig und daher wird mangels Alternative die Buchhaltung extern ausgelagert, z. B. zum örtlichen Steuerberater.

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  • Nutzen Sie Möglichkeiten zur Projektförderung

    Wir möchten nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, Ihr Vorhaben zur Modernisierung, sich - zumindest teilweise - durch diverse Stellen finanziell unterstützen zu lassen. Gerne nehmen unsere Kunden aus dem bayrischen Raum die Förderung durch den Digitalbonus Bayern wahr, aber auch andere Bundesländer bieten hier ähnliche Programme an - gerne zeigen wir Ihnen hier konkrete Optionen auf. Eine bundesweite Variante wird auch über die KfW mit dem Digitalisierungs- und Innovationskredit angeboten.

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  • Einheitliche Anmeldedaten auf bsi-in.de

    Derzeit haben unsere Kunden sowohl eine personalisierte Anmeldung für das Online Service Desk unter https://support.bsi-in.de mittels Email-Adresse als Benutzername und eine firmenweite Anmeldung mittels Unternehmenskennung (Format ‘uxxxxx’) für den Kundenbereich unter https://www.bsi-in.de.

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